SiGeKo

Schutz & Sicherheit

Sicherheit auf Baustellen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen.
Nach Baustellenverordnung (BaustellV) und anlehnend an die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) hat der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist dann erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen.
Beabsichtigen Sie abwassertechnischne Anlagenkomponenten zu optimieren oder ganze Anlagenabschnitte zu ertüchtigen auf denen mehrere externer Gewerke zusammenarbeiten?
Dann ist die ASW, als kompetentes Büro, mit seinen langjährigen Erfahrungen der richtige Partner an Ihrer Seite.

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen:

Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen in der Vor-, Entwurfs- und Durchführungsphase in Bezug auf die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Erstellung der Vorankündigung gemäß §2 (2) BaustellV
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung des Baustellenaushangs
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV

Leistungen in der Ausführungsphase

  • Bauanlaufbesprechung
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer in den SiGe-Plan unter spezieller Betrachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II, BaustellV im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
  • Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer auf Einhaltung ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung im Rahmen der Sicherheits-begehungen
  • Ergänzungen / Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer
  • Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
  • ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sichtnachweise
  • Erstellung von Begehungsprotokollen inkl.

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Kontaktdaten

Telefon: 02837 6683635
E-Mail: info@aswill.de

Standort

Am kleinen Graf 23
47652 Weeze

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Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung