Betriebs-anweisungen
Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat
Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber. Er kann sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z.B. Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträgern, Beratungsfirmen) beraten lassen.
In §14 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung GefStoffV ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass allen Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, nach §6 Gefährdungsbeurteilung, in einer für alle Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.
In §14 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung GefStoffV ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass allen Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, nach §6 Gefährdungsbeurteilung, in einer für alle Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.