Schutz & Sicherheit
Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat
- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV V2
- Analyse und Beurteilung des Ist-Zustandes der Arbeitssicherheit
- Einführung und/oder Optimierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
- Planen und Durchführen des Arbeitschutzausschusses (ASA-Sitzung)
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung von Alarm- und Notfallplänen
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
- Einführen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung
- Ausführliche Dokumentenerstellung über erbrachte Dienstleistungen
- die Aufzählung ist nicht abschließend
Arbeitssicherheit
Laut §5 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) verpflichtet der Gesetzesgeber alle Unternehmer zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Die dabei ermittelten Gefahren werden schriftlich dokumentiert und gemäß §6 ArbSchG mit Handlungsempfehlungen und Verbesserungsvorschlägen den Verantwortlichen, sowie den Mitarbeitern mitgeteilt.
Beratung
Bei einem persönlichen vor Ort Termin wird sich vorab ein genaues Bild von der zu bewertenden Anlage gemacht. Auch in Sachen Explosionsschutz, Beratung rund um den Arbeitsschutz, Sicherheits- und Gesundheitsfragen rund um den Betrieb oder auf Baustellen sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.